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Schweiz

Reisefreiheit: Werden jetzt die Ferienwohnungen besetzt?

Eine Person, die in Spanien in eine leere Wohnung eindringt, handelt nicht unbedingt strafbar. Die Hausbesetzer berufen sich auf die Artikel 47 und 33 der spanischen Verfassung, die ihnen ein „Recht auf eine würdige Unterkunft“ und ein „Recht auf Besitz“ einräumen. Sie brechnen nicht ein, sondern besetzen einfach eine leerstehnde Wohnung oder Haus.

Spanien: Wer nicht innert 72 Stunden reagiert, kann sein Haus verlieren

Eine Zwangsräumung durch die Polizei ist allerdings nur dann möglich, wenn der rechtmäßige Hausbesitzer innerhalb von 72 Stunden Anzeige erstattet. Also der tatsächliche Besitzer einer Ferienwohnung muss einerseits eine Alarmanlage haben und bei einem Eindringen von Hausbesetzern informiert werden, und andererseits jemanden vor Ort aktivieren, welcher bei der lokalen Polizei einen Einspruch einlegt. 72 Stunden, das ist kurz. Denn sobald diese Frist verstrichen ist, ist eine Zwangsräumung nur noch nach einem richterlichen Beschluss möglich. Doch bis dieser erwirkt ist, können Monate, sogar Jahre vergehen. Und gerade in Zeiten, wo die Reisefreiheit stark eingeschränkt ist, werden diese Art von Hausbesetzungen wohl zunehmen.

In Spanien geschieht dies sehr oft. So werden immer wieder Ferienwohnungen von Ausländern in Beschlag genommen. Verarmte Familien nach dem letzten Strohhalm – und quartieren sich in leerstehende Häuser ein. Es gibt aber auch sogenannte „Okupas“, die aus ideologischen Gründen Ferienwohnungen besetzen. Offiziell wollen sie Menschen in Not helfen. Doch mittlerweile hat sich in Spanien eine regelrechte Hausbesetzungs-Mafia entwickelt, die gezielt Wohnungsanzeigen im Internet scannt, passende Immobilien besetzt und im Anschluss Lösegelder von den rechtmäßigen Hausbesitzern fordert.

Italien: Sind die Ferienhäuser sicher?

Dies ist jetzt lediglich ein Beispiel aus Spanien. Auch Italien hat an einigen Orten Gesetze, welche es Besetzern ermöglichen, dauerhaft an einem Ort zu wohnen. Sie müssen also lediglich beweisen, dass sie 2 Jahre lang an einem Ort wohnen, umd dann ein Stück Land oder ein Haus überschrieben zu bekommen. Oder zumindest ein dauerhaftes Bleiberecht. Es genügt also, wenn ein italiener auf einem Ferienhaus-Anwesen zwei Jahre lang einen mobilen Wohnwagen hinstellt. Dies kann dann dazu führen, dass er nach 2 Jahren das Grundstück auch „legal“ bewohnen darf.

Quellen:

Doku Spanien: Das ist jetzt mein Haus!

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