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Zürich

Jobbedingter Umzug: Was ist beim kurzfristigen Wohnungswechsel zu beachten

Heutzutage wird von vielen Arbeitnehmern eine hohe Mobilität verlangt. Das bedeutet, dass für einen attraktiven Job schon einmal ein Umzug notwendig wird. Wenn es soweit ist, sind verschiedene Dinge zu berücksichtigen, damit der Umzug reibungslos gelingt. Unter anderem ist es wichtig, einen Nachmieter zu finden und ein professionelles Umzugsunternehmen auszuwählen. Zudem müssen häufig Renovierungsarbeiten an der neuen und/oder alten Wohnung vorgenommen werden. In jedem Fall sollte geklärt werden, wer für den jobbedingten Umzug zahlt.

Einen Nachmieter finden

Wer für einen neuen Job umzieht, tut dies in der Regel kurzfristig. Deswegen ist es sinnvoll, sich schnell auf die Suche nach einem geeigneten Nachmieter zu machen. Dieser kann die alte Wohnung übernehmen, sodass die Vormieter frühzeitig ausziehen können. Ansonsten ist in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Drei Monate lang zwei Mieten zu zahlen, kann ganz schön ins Budget gehen.

Es gibt vielfältige Portale, auf denen Nachmieter gefunden werden können, die dauerhaft eine Wohnung oder mittelfristig ein Zimmer suchen. Es ist dabei zu berücksichtigen, ob es sich um einen unbefristeten oder einen befristeten Mietvertrag handelt. In beiden Fällen gelten häufig andere Regelungen für Nachmieter. Zudem ist zu beachten, dass die letztliche Entscheidung über den Nachmieter beim Vermieter liegt. Die Vormieter können nur Vorschläge unterbreiten.

Ein professionelles Umzugsunternehmen wählen

Ein Umzug ist aufwendig und mit vielen Aufgaben verbunden. Da ist es angenehm, notwendige Tätigkeiten auszulagern und in die professionellen Hände eines vertrauenswürdigen Umzugsunternehmen zu geben. Dieses kümmert sich um alle erdenklichen Angelegenheiten und sorgt dafür, dass sich die Kunden ganz darauf konzentrieren können, sich in der neuen Umgebung einzuleben und auf den neuen Job vorzubereiten.

Ein grosser Vorteil einer guten Zügelfirma besteht darin, dass sie mit modernem und professionellem Equipment arbeitet. So besitzen viele Firmen einen Lastenaufzug, mit dem sich Umzugskisten leicht aus hohen Stockwerken zum Umzugswagen transportieren lassen. Ausserdem haben sie eine Vielzahl von Transportfahrzeugen zur Verfügung, sodass der Umzug schnell und effizient funktioniert. Die Kunden müssen sich nicht darum kümmern, die teils weiten Strecken zurückzulegen – diese Aufgabe übernimmt komplett das Umzugsunternehmen. Je nach Wunsch kann die Einrichtung der neuen Wohnung und die Montage von Möbeln vor Ort ebenfalls an eine Zügelfirma ausgelagert werden.

Die Renovierung der Wohnungen

Mit dem eigentlichen Umzug ist es häufig nicht getan. Meistens haben sich im Laufe der Jahre Veränderungen an einer Wohnung ergeben, die ausgeglichen werden müssen. Hierzu gehört beispielsweise, dass die Wohnung neu gestrichen oder tapeziert werden muss. Ebenso können Möbelstücke Beschädigungen am Fussboden verursacht haben, die behoben werden müssen. Auch grobe Beschädigungen an den Fliesen im Bad müssen vor dem Umzug beseitigt werden, damit die Mietkaution nicht gefährdet ist.

Im Rahmen des Umzugs sollte daher genügend Zeit für eine Renovierung eingeplant werden. Zudem ist es wichtig, genau zu schauen, welche Aufgaben laut Mietvertrag tatsächlich erledigt werden müssen. Gegebenenfalls können diese dann an eine professionelle Firma ausgelagert werden, die Malerarbeiten oder Reparaturen übernimmt.

Wer zahlt für einen jobbedingten Umzug?

In der Regel müssen die Arbeitnehmer die mit einem jobbedingten Umzug einhergehenden Kosten selbst tragen. Es kommt nur in Ausnahmen vor, dass die Arbeitgeber so an einem Mitarbeiter interessiert sind, dass sie solche Kosten übernehmen. Das gilt insbesondere für grosse Konzerne und eher weniger für kleine Betriebe. Wenn gewisse Kosten übernommen werden, ist die Höhe stets Verhandlungssache. Arbeitnehmer sollten sich vor den Gehaltsverhandlungen daher genau informieren und notwendige Informationen bezgl. Eventuell anfallender Kosten im Vorfeld recherchieren.

In einigen Fällen gibt es staatliche Unterstützung bei einem jobbedingten Umzug. Das gilt vor allem dann, wenn ein grosses Interesse daran besteht, dass der neue Mitarbeiter diese Stellung bekommt. Insbesondere steuerliche Vorteile können genutzt werden. Es gibt bestimmte Pauschalbeträge, die für einen solchen Umzug herangezogen werden. Interessierte sollten sich genau informieren, ob sie zu den Empfangsberechtigten gehören. Prinzipiell gilt: Jede Unterstützung wird nur gegen Vorlage von notwendigen Belegen erteilt. Deswegen sollten beispielsweise für Doppelmieten oder Transportkosten alle Belege aufbewahrt werden, um diese gegebenenfalls vorlegen zu können.

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