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Schweiz

Nationalrat-Anfrage: Kann die Schweizerische Nationalbank in Bitcoin investieren?

Am 20. Dezember 2024 richtete Nationalrat Paolo Pamini von der Schweizerischen Volkspartei eine wichtige Anfrage an den Bundesrat. Im Zentrum steht die Frage, ob die Schweizerische Nationalbank (SNB) Bitcoin als Teil ihrer Vermögenswerte zur Deckung der Geldmenge einsetzen könnte – eine Überlegung, die angesichts der wachsenden globalen Bedeutung von Kryptowährungen zunehmend an Relevanz gewinnt.

Bitcoin, dessen Marktkapitalisierung derzeit etwa 2,02 Billionen US-Dollar beträgt, repräsentiert eine neue und bedeutende Anlageklasse. Im Vergleich dazu wird das Gesamtvolumen aller Anlageklassen auf 270,7 Billionen US-Dollar geschätzt. Artikel 9 des Nationalbankgesetzes (NBG) erlaubt der SNB, zur Erfüllung ihrer geld- und währungspolitischen Aufgaben in Vermögenswerte wie Forderungen, Effekten und Edelmetalle zu investieren. Es ist jedoch unklar, ob Bitcoin unter diese Bestimmungen fällt.

Die Anfrage zielt darauf ab, Klarheit über die rechtliche Einordnung von Bitcoin im Kontext der Anlagepolitik der SNB zu schaffen. Dabei werden insbesondere drei Fragen gestellt:

  • Darf die SNB nach geltendem Recht Bitcoin als Aktivum erwerben?
  • Falls nicht, welche rechtlichen Hürden bestehen?
  • Welche Änderungen wären notwendig, um Bitcoin als Bestandteil der SNB-Vermögenswerte zu integrieren?

Unterstützt von 23 Mitunterzeichnern, stellt diese Anfrage einen bedeutenden Schritt dar, um die Schweiz auf die Herausforderungen und Chancen des digitalen Finanzmarktes vorzubereiten. Eine mögliche Anpassung der gesetzlichen Grundlagen könnte der SNB die Flexibilität verschaffen, auf innovative Anlageklassen zu reagieren und zugleich die Stabilität des Finanzsystems zu sichern. Ob Bitcoin künftig eine Rolle in der Schweizer Geldpolitik spielen wird, hängt nun von der Antwort des Bundesrats und den weiteren parlamentarischen Diskussionen ab.

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