Der Warenkorb zeigt 48 Franken. Gratisversand, Blitzangebot, Countdown läuft. Du bestellst.
Und dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder das Päckli kommt, fertig. Oder der Pöstler steht mit einer Rechnung da, die den Schnäppchenpreis auf einen Schlag verdoppelt.
Der Unterschied hängt nicht davon ab, was du bestellt hast. Sondern davon, bei wem.
Die eine Frage, die alles entscheidet
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz die Plattformbesteuerung. Ausländische Plattformen mit über 100’000 Franken Umsatz in der Schweiz werden für die Mehrwertsteuer wie inländische Firmen behandelt: Sie müssen sich beim Bund anmelden und erhalten eine MWST-Nummer.
Das klingt nach trockenem Steuerrecht, hat aber einen sehr konkreten Effekt für dich als Käuferin oder Käufer:
- Shop ist registriert → Die Schweizer Mehrwertsteuer steckt bereits im Preis. Der Shop führt sie selbst ab und importiert in eigenem Namen. Du zahlst an der Haustür nichts mehr.
- Shop ist nicht registriert → Die Einfuhrsteuer wird an der Grenze erhoben, sobald sie über 5 Franken liegt. Dazu kommt die Verzollungspauschale des Transporteurs. Die Post verlangt dafür mindestens 11.50 Franken.
Bei einer 60-Franken-Bestellung kann das den Unterschied zwischen 60 und 78 Franken ausmachen.
Zur Erinnerung die Faustregel, die weiterhin gilt: Sendungen bis rund 62 Franken bleiben abgabenfrei, weil die berechnete Steuer dann unter 5 Franken liegt. Das ist auch der Grund, weshalb dir manche Shops eine Bestellung ungefragt in mehrere Päckli aufteilen.
Die fünf Shops
1. Temu
Der Riese. In der Schweiz ist Temu bereits der viertgrösste Onlineshop. Carpathia schätzte den Schweizer Umsatz 2023 auf 350 Millionen Franken.
Bei der Steuerfrage wird es interessant. Anfang 2025 war Temu im Register bereits zu finden, mit einem Sitz in Zürich. Auf der öffentlichen Liste der Eidgenössischen Steuerverwaltung fehlen Temu und Shein allerdings — für die Veröffentlichung der Namen braucht es wegen des Steuergeheimnisses die Zustimmung der Unternehmen.
Das Fehlen auf der Liste beweist also nicht, dass eine Plattform nichts abliefert. Es heisst nur, dass du es von aussen nicht überprüfen kannst. Patrick Erny, Direktor der Swiss Retail Federation, räumt selbst ein, dass sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht abschätzen lässt, ob die Plattformbesteuerung in der Praxis vollumfänglich vollzogen wird — er fordert ein «pickelhartes» Vorgehen der Steuerverwaltung, falls die Plattformen die Steuer umgehen.
In der Praxis: Die meisten Bestellungen kommen ohne Nachforderung an. Verlass dich aber nicht darauf, und behalte die Preisanzeige im Auge.
2. Shein
Der Kleiderspezialist. Shein setzte 2023 rund 220 Millionen Franken in der Schweiz um — also weit über der 100’000-Franken-Schwelle.
Anfang 2025 war Shein, anders als Temu, nicht im Register eingetragen. Auch hier gilt: Auf der öffentlichen Liste steht Shein bis heute nicht.
In der Praxis: Bei Textilien kommt neben der Mehrwertsteuer ein zweiter Faktor dazu, den viele übersehen — Kleider unterliegen in der Schweiz einem Gewichtszoll. Bei einer schweren Winterjacke kann das die Rechnung deutlich verändern, auch wenn der Warenwert niedrig ist.
3. AliExpress
Der Marktplatz mit den vielen Einzelhändlern. AliExpress war Anfang 2025 ebenfalls nicht im Register eingetragen.
Das Besondere: Auf AliExpress verkaufen tausende unabhängige Händler. Manche versenden ab europäischen Lagern in Polen, Spanien oder Tschechien, andere direkt aus China. Für dich macht das einen grossen Unterschied bei Lieferzeit und Zollabwicklung.
In der Praxis: Vor dem Kauf den Versandort prüfen. Er steht bei der Artikelauswahl, nicht im Warenkorb.
4. Taobao
Der Shop, den chinesische Konsumentinnen selbst nutzen — mit deutlich grösserer Auswahl und tieferen Preisen als die Export-Plattformen. Der Haken: Taobao ist auf den chinesischen Binnenmarkt ausgelegt und liefert nicht regulär in die Schweiz.
Wer trotzdem bestellt, braucht einen Weiterleitungsdienst mit chinesischer Lieferadresse, der die Ware sammelt und weiterschickt. Diese Dienste rechnen nach Gewicht und Volumen ab und sind bei kleinen Bestellungen unwirtschaftlich.
In der Praxis: Für Einzelstücke lohnt sich das nicht. Interessant wird es nur bei speziellen Produkten, die es sonst nirgends gibt.
5. Alibaba.com
Kein Konsumentenshop, sondern eine B2B-Plattform mit Mindestbestellmengen. Ein Karton mit 200 Stück ist der Normalfall, nicht ein Einzelartikel.
Für Privatpersonen ist das fast immer die falsche Adresse. Für Kleingewerbler kann es funktionieren — dann aber mit ordentlicher Verzollung, Ursprungsnachweis und der Frage der Produktkonformität.
In der Praxis: Wer hier als Privatperson bestellt, landet schnell in einer gewerblichen Einfuhr mit allem, was dazugehört.
Der Ärger, den kaum jemand kennt: doppelte Mehrwertsteuer
Es gibt einen Fall, in dem du zweimal zahlst, ohne es zu merken.
Einerseits gibt es die MWST als Inlandsteuer, die Firmen der ESTV auf verkaufte Waren abliefern. Andererseits erhebt das BAZG die MWST bei Importen als Einfuhrsteuer. Vom Gesetz her sind beide geschuldet — die Idee ist aber nicht, dass Kundinnen und Kunden am Schluss doppelt zahlen.
Passieren kann es trotzdem: Ein registrierter Shop rechnet die Schweizer Steuer im Preis ein, doch das Paket ist so deklariert, dass der Zoll die Einfuhrsteuer nochmals erhebt. Dann steht die Steuer zweimal auf deiner Rechnung.
Was du tun kannst: Belege aufbewahren, in denen die Schweizer MWST ausgewiesen ist. Genau das ist allerdings der Knackpunkt — ein Leser, der bei Temu für über 100 Franken bestellte, erhielt auch auf mehrfache Nachfrage keine Quittung, auf der der MWST-Betrag einzeln aufgeführt war. Ohne solche Quittung wird die Reklamation schwierig.
Retouren: die ehrliche Rechnung
Hier trennt sich die Werbung von der Realität.
Bei Temu ist die Rückgabe auf dem Papier komfortabel. Die Rücksendekosten sind für die erste Rücksendung eines oder mehrerer Artikel pro Bestellung innerhalb des Rückgabefensters kostenlos, und das Rücksendeetikett funktioniert innerhalb der Schweiz. Das Paket muss allerdings innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung der Rücksendung abgestempelt sein, sonst wird der Vorgang abgebrochen.
Zwei Punkte, die man wissen sollte:
- Nach der Qualitätskontrolle erfolgt die Erstattung als Gutschrift, die im Temu-Saldo sichtbar wird — nicht zwingend zurück auf die Karte.
- Bei übergrossen oder überschweren Artikeln musst du die Versandkosten vorschiessen und die Rückerstattung nachträglich beantragen.
Und der Teil, an den fast niemand denkt: Bezahlte Einfuhrsteuer und Verzollungskosten kommen mit der Retoure nicht automatisch zurück. Für Rückwaren gibt es beim BAZG ein Verfahren, aber es ist mit Aufwand verbunden und lohnt sich bei Kleinbeträgen selten.
Bei den anderen Plattformen ist die Lage unübersichtlicher: Aus Bewertungen hört man immer wieder von Problemen bei Retouren, ausbleibenden Lieferungen und schlechterer Qualität als erwartet.
Was der Preis nicht zeigt
Drei Kostenpunkte tauchen im Warenkorb nie auf:
Produktsicherheit. Ein häufig genannter Kritikpunkt ist, dass diese Firmen sich nicht an Vorgaben halten müssen, die Schweizer und europäischen Händlern und Herstellern auferlegt sind — in erster Linie geht es dabei um die Sicherheit von Produkten. Bei Elektro, Spielzeug und Kosmetik ist das relevant.
Gewährleistung. Ein Garantiefall gegenüber einem Händler ohne Sitz in der Schweiz ist praktisch nicht durchsetzbar. Was du hast, ist die Kulanz der Plattform.
Zeit. Vier Wochen Lieferzeit, ein Retourenprozess über eine App, eine Reklamation ohne Ansprechpartner — das ist kein Geld, aber es ist ein Preis.
Die Checkliste vor dem Bestellen
- Prüfe die ESTV-Liste der registrierten Versandhändlerinnen und Plattformbetreiberinnen. Steht der Shop drauf, kommt keine Nachforderung. Steht er nicht drauf, heisst das nicht automatisch das Gegenteil — aber rechne mit Zusatzkosten.
- Bleib unter 62 Franken pro Sendung, wenn der Shop nicht registriert ist.
- Achte auf den Versandort, gerade bei Marktplätzen mit vielen Einzelhändlern.
- Rechne bei Kleidern den Gewichtszoll ein. Textilien sind nicht zollfrei.
- Verlange eine Quittung mit ausgewiesener Schweizer MWST. Ohne sie kannst du eine Doppelbesteuerung nicht reklamieren.
- Rechne die Retoure mit ein. Ein Artikel, den du realistischerweise nicht zurückschicken wirst, kostet dich im Zweifel den vollen Preis.
- Vergleiche ehrlich. Bei einem 20-Franken-Artikel ist der Schweizer Anbieter mit Garantie und Zwei-Tage-Lieferung oft nicht wirklich teurer.
Und was jetzt kommt
Die Lage könnte sich verschärfen. Seit Juli 2026 erhebt die EU eine Zollpauschale von drei Euro pro Warenkategorie auf Kleinsendungen unter 150 Euro aus Drittstaaten. Schweizer KMU befürchten deshalb, dass Plattformen wie Temu und Shein ihre Aktivitäten in der Schweiz ausbauen, weil der EU-Markt unattraktiver wird.
Erny selbst rechnet allerdings nicht mit einer Ausweichbewegung: Die Schweiz habe mit der Plattformbesteuerung seit 2025 bereits, was die EU mit dem neuen Zoll nun nachzuholen versuche.
Wer recht behält, zeigt sich in den nächsten Monaten. Bis dahin bleibt die einzige verlässliche Regel: Rechne den Endpreis, nicht den Angebotspreis. Alles andere entscheidet der Countdown im Warenkorb für dich.
Die 150-Franken-Falle: Ein Franken zu viel, und dein ganzer Einkauf wird steuerpflichtig






