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Die Schweiz unterscheidet grundsätzlich drei Arten von digitalen Assets oder Tokens.
Das Kategorisieren der Token hat begonnen: Schweiz vs. USA
Token ist Token ;). Trotzdem wird nun kategorisiert. Einerseits, weil die Blockchain Neuland ist und es hilft, die neue Technolgoie und Möglichkeiten zu verstehen. Andererseits geht es darum, das Ganze zu Regulieren. Und das geht nur wenn man Kategorien macht. Die Schweiz hatte vorgelegt:
Die Schweiz unterscheidet grundsätzlich drei Arten von digitalen Assets oder Tokens, basierend auf der Regulierung durch die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht).
Die 3 CH-Kategorien sind:
Payment Tokens – Kryptowährungen wie Bitcoin, die hauptsächlich als Zahlungsmittel dienen. Sie sind keine Wertpapiere, unterliegen also keiner klassischen Finanzmarktregulierung, sondern eher Geldwäschereivorschriften.
Utility Tokens – Token, die Zugang zu einer digitalen Plattform oder Dienstleistung ermöglichen. Sie stellen typischerweise kein Beteiligungsrecht dar und werden in der Schweiz meist nicht als Wertpapier reguliert.
Asset Tokens (Security Tokens) – Token, die Rechte an Vermögenswerten wie Aktien, Anleihen oder Fondsanteilen repräsentieren. Diese gelten als digitale Wertpapiere und unterliegen damit der regulären Finanzmarktgesetzgebung.
Die FINMA hat diese Klassifikation bereits 2018 in ihrem „Guideline for ICOs“ veröffentlicht. Sie ist die wichtigste Primärquelle für die Einordnung von Token in der Schweiz.
Die USA hinken hinterher. Allerdings haben die USA mit dem GENIUS Act schonmal die Stablecoins reguliert und damit legalisiert.
Während die Schweiz drei Token-Kategorien unterscheidet – Payment Tokens, Utility Tokens und Asset (Security) Tokens – hat die US-Regulierung mit der neuen Guidance der SEC und CFTC fünf Kategorien festgelegt. Nur Digital Securities gelten in den USA als Wertpapiere, während Bitcoin und Ethereum offiziell als Digital Commodities unter der Aufsicht der CFTC geführt werden.
Die fünf US-Kategorien sind:
Digital Commodities: Token wie Bitcoin oder Ethereum, deren Wert hauptsächlich durch Netzwerkeffekte und Angebot/Nachfrage bestimmt wird, nicht durch Leistungen Dritter.
Digital Collectibles: NFTs, die Rechte an Kunst, Musik oder In-Game-Items repräsentieren.
Digital Tools: Token mit funktionalen Zwecken wie Mitgliedschaften, Tickets oder digitalen Ausweisen.
Stablecoins: Payment-Stablecoins unter dem geplanten GENIUS Act gelten nicht automatisch als Wertpapiere; andere Stablecoins können abhängig vom Aufbau reguliert werden.
Digital Securities: Klassische Finanzprodukte auf Blockchain-Basis, die unter US-Wertpapiergesetze fallen.
SEC-Vorsitzender Paul Atkins und CFTC-Chef Michael Selig betonten, dass diese Guidance klare Leitlinien für Marktteilnehmer bietet und den bisherigen Umgang mit Krypto-Assets deutlich präzisiert. Zudem führt sie ein dreiteiliges Safe-Harbor-Programm ein, das Krypto-Startups erlaubt, Kapital aufzunehmen, ohne sofort Wertpapieraufsicht zu unterliegen.
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Die Guidance ist interpretativ und noch nicht gesetzlich bindend; verbindlich wird sie erst mit dem CLARITY Act.