Die 150-Franken-Falle: Ein Franken zu viel, und dein ganzer Einkauf wird steuerpflichtig

Es ist Samstagvormittag, der Kofferraum ist voll, und die Schlange vor dem Zoll bewegt sich im Schritttempo. Auf dem Beifahrersitz liegt ein Stapel Quittungen. Zusammengerechnet: 172 Franken.

Was jetzt passiert, überrascht die meisten. Nicht die 22 Franken über der Grenze werden besteuert. Der ganze Einkauf wird es.

Willkommen bei der Regel, die seit 2025 gilt und die viele Schweizerinnen und Schweizer noch immer falsch im Kopf haben.

Was sich Anfang 2025 geändert hat

Der Bundesrat hat die Wertfreigrenze Anfang 2025 nach Druck von Detailhandel und Parlament von 300 auf 150 Franken gesenkt. Seither dürfen Schweizerinnen und Schweizer pro Tag und Person nur noch Waren im Wert von maximal 150 Franken steuerfrei einführen.

Die Begründung war wirtschaftspolitisch: Dem Schweizer Detailhandel entgehen laut Schätzungen von Branchenverbänden jährlich über 10 Milliarden Franken durch den Einkaufstourismus.

Ob die Massnahme wirkt, ist eine andere Frage. Laut HSG-Professor Thomas Rudolph hat der starke Franken den Einkaufstourismus mehr gefördert, als die tiefere Freigrenze ihn gebremst hat — die Leute fahren einfach häufiger, mit kleineren Beträgen oder zu mehreren.

Die Falle: alles oder nichts

Hier liegt der Punkt, den fast jeder falsch versteht.

Die 150 Franken sind keine Freimenge, von der nur der Überschuss besteuert wird. Sie sind eine Schwelle. Wenn eine Person mit ihrem Privateinkauf den Wertfreibetrag von 150 Franken übersteigt, ist der gesamte Einkauf mehrwertsteuerpflichtig.

Das macht den Unterschied brutal:

Einkauf (Nettowert) Schweizer MWST fällig Betrag
149 Franken nein 0.00
151 Franken ja, auf den ganzen Betrag 12.23
300 Franken ja, auf den ganzen Betrag 24.30

Wer heute für 300 Franken in Konstanz Kleider einkauft, zahlt auf den gesamten Betrag 8,1 Prozent Schweizer Mehrwertsteuer — eine Verteuerung um 24.30 Franken.

Zwei Franken mehr im Warenkorb kosten dich also zwölf Franken. Das ist der teuerste Franken deines Einkaufstags.

Der Trick, der völlig legal ist: mitfahren lassen

Die Grenze gilt pro Person und Tag — und zwar für jede Person im Auto.

Bei zwei Personen verdoppelt sich der Wertfreibetrag auf 300 Franken, bei drei Personen auf 450 Franken.

Kinder zählen mit. Eine vierköpfige Familie hat also 600 Franken Spielraum an einem einzigen Samstag. Wichtig ist nur, dass die Waren tatsächlich den einzelnen Personen zugeordnet werden können und für den privaten Gebrauch bestimmt sind.

Das ist übrigens exakt das Verhalten, das der Bund verhindern wollte — und das laut Untersuchungen jetzt zunimmt.

Die zweite Grenze, die kaum jemand kennt: der Nettowert

Und jetzt kommt der Teil, der dir bares Geld bringt.

Massgebend für die 150 Franken ist der Nettowert, also der Warenwert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer. Du musst die ausländische Steuer nur mit der Quittung belegen können.

In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer 19 Prozent. Das heisst: Du darfst brutto deutlich mehr einkaufen, als du denkst.

  • 150 Franken netto entsprechen 178.50 Franken brutto
  • Bei einem Kurs von rund 93 Rappen pro Euro sind das etwa 192 Euro an der Kasse

Wer also glaubt, bei 150 Franken sei Schluss, verschenkt fast 30 Franken Einkaufsvolumen — pro Person, pro Tag.

Kurse schwanken natürlich. Rechne mit etwas Reserve, und rechne den Kurs des Tages, nicht den vom letzten Sommer.

Die deutsche Seite: die 50-Euro-Bagatellgrenze

Damit du die deutsche Mehrwertsteuer überhaupt zurückbekommst, brauchst du einen Ausfuhrschein. Und dafür gilt eine eigene Untergrenze.

Voraussetzungen sind: Wohnsitz in der Schweiz, nachweisbar per Pass oder Identitätskarte; ein Warenwert über 50 Euro pro Beleg; und die Ausfuhr innert drei Monaten nach dem Kaufmonat. Beim Normalsatz von 19 Prozent zahlst du nach der Erstattung rund 16 Prozent weniger.

Wichtig zu wissen: Kein Händler ist gesetzlich verpflichtet zu erstatten. Manche verlangen eine Bearbeitungsgebühr oder arbeiten mit Dienstleistern wie Global Blue.

Es gab eine längere Debatte, ob diese Grenze auf 175 Euro angehoben wird. Die deutsche Politik hat darauf verzichtet — es bleibt bei der Schwelle von 50 Euro pro Einkauf.

Der Sweet Spot

Kombiniert man beide Grenzen, ergibt sich ein Fenster, in dem der Einkauf steuerlich optimal läuft:

Pro Person und Tag: mindestens 50 Euro pro Geschäft, höchstens rund 190 Euro insgesamt.

Unter 50 Euro pro Beleg gibt es keine deutsche Rückerstattung. Über rund 192 Euro brutto kippst du über die Schweizer Freigrenze — und zwar mit dem gesamten Einkauf.

Praktische Konsequenz: Statt drei Kassenbelege à 30 Euro lieber einen à 90 Euro im selben Geschäft. Und statt 250 Euro allein lieber zu zweit fahren.

Neu seit Juni 2026: Schluss mit dem Zettelkrieg

Das mühsamste am Ganzen war bisher das Abstempeln an der Grenze. Das ändert sich gerade.

Seit Mitte Juni 2026 läuft ein Pilotversuch des deutschen Zolls zur Digitalisierung des Ausfuhrkassenzettels an der Schweizer Grenze. Die App «dAKZ» erfasst nach der Registrierung automatisch den Grenzübertritt und erstellt einen Ausfuhrschein, sodass das physische Abstempeln entfällt. Nur wenn die App es verlangt, müssen die Waren beim Zoll gezeigt werden.

Teilnehmende Unternehmen sind vorerst G-Star, Humanic, Lidl und SportScheck; die beteiligten Zollstellen der Hauptzollämter Lörrach und Singen werden in der App angezeigt. Bei Lidl läuft das Verfahren derzeit in 25 grenznahen Filialen.

Die Teilnahme ist für Unternehmen und deren Kundschaft freiwillig, und das Verfahren wird laufend weiterentwickelt. Solange die Umstellung nicht flächendeckend greift, bleibt der Ablauf mit Formular und Zollstempel gültig.

Und das Beste kommt danach: Nach der Einführung der App soll die 50-Euro-Bagatellgrenze aufgehoben werden — dann liesse sich die Mehrwertsteuer für alle Einkäufe zurückfordern, unabhängig vom Betrag.

Was die Wertfreigrenze nicht abdeckt

Zwei Dinge laufen separat und werden gern vergessen:

Mengenbeschränkungen. Für Fleisch, Butter, Öl, Alkohol und Tabak gelten eigene Freimengen, unabhängig vom Wert. Wer sie überschreitet, zahlt Zollabgaben nach Gewicht oder Menge — auch wenn er wertmässig weit unter 150 Franken liegt.

Gewerbliche Einfuhr. Die Freigrenze gilt nur für den privaten Gebrauch. Wer für das eigene Geschäft einkauft, muss ordentlich anmelden.

Und wer nicht fährt, sondern bestellt?

Für Onlinebestellungen aus dem Ausland gelten völlig andere Regeln — und in der EU sind sie seit dem 1. Juli 2026 deutlich strenger geworden: Dort ist die Zollfreigrenze von 150 Euro gefallen, stattdessen fallen 3 Euro Pauschalzoll pro Warenkategorie an. Wie schnell aus einem Fünfeuro-Artikel ein Fünfzehneuro-Artikel wird, habe ich hier durchgerechnet: Das 5-Euro-Ladekabel, das 15 Euro kostet.

Die gute Nachricht für die Schweiz: Hier gilt weiterhin die Fünf-Franken-Regel. Weil Abgabenbeträge unter 5 Franken nicht erhoben werden, bleiben Sendungen bis rund 62 Franken Warenwert — inklusive Versand — abgabenfrei. Eine Pauschale pro Warenkategorie kennt das Schweizer System nicht.

Die Checkliste für den Samstag

  1. Rechne netto. 150 Franken Freigrenze entsprechen rund 178 Franken oder 192 Euro brutto.
  2. Zähl die Köpfe. Jede mitfahrende Person bringt weitere 150 Franken, Kinder eingeschlossen.
  3. Bündle pro Geschäft. Unter 50 Euro pro Beleg gibt es keine deutsche Rückerstattung.
  4. Bewahre die Quittungen auf. Ohne Beleg kein Nachweis der ausländischen Mehrwertsteuer — und damit keine Netto-Rechnung.
  5. Prüfe die dAKZ-App. Wenn du bei einem der Pilothändler einkaufst, sparst du dir den Stempel und die Warteschlange.
  6. Drei Monate Frist. Die Ausfuhr muss innerhalb von drei Monaten nach dem Kaufmonat erfolgen.
  7. Kurs am Tag prüfen. Ein paar Rappen Bewegung verschieben die Grenze um mehrere Euro.

Wie lange gilt das noch?

Die Diskussion ist nicht vorbei. Der Schweizer Detailhandel fordert eine weitere Senkung der Freigrenze auf 50 Franken. Aus der Branche kommen sogar Stimmen, die ganz auf null gehen wollen, mit dem Argument, steuerbefreites Einkaufen im Ausland sei eine Wettbewerbsverzerrung.

Auf der anderen Seite steht Deutschland, das mit App und wegfallender Bagatellgrenze genau in die Gegenrichtung arbeitet.

Für den Moment gilt: 150 Franken netto pro Person und Tag. Wer das im Kopf hat und richtig rechnet, spart an jedem Grenzübertritt zweistellig. Wer es nicht hat, zahlt für zwei Franken zu viel im Korb den ganzen Einkauf noch einmal an.

Das 5-Euro-Ladekabel, das 15 Euro kostet: Wie die neue EU-Paketabgabe still deinen Warenkorb verteuert

 

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