Es ist eine alte, aber lehrreiche Geschichte aus den Jahren 2005 bis 2007: Kunden von Morgan Stanley glaubten, sie hätten echtes Gold, Silber, Platin oder Palladium gekauft – physische Barren und Münzen, sicher eingelagert von einer der grössten Banken der Welt. Tatsächlich, so der Vorwurf einer Sammelklage, existierten diese Metalle für viele Kunden gar nicht in der versprochenen Form. Am Ende musste die Bank 4,4 Millionen Dollar zahlen, ohne ein Fehlverhalten einzugestehen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie das oft missverstandene System der sogenannten „unallocated storage“ funktioniert – und warum Anleger bis heute genau hinschauen sollten, was hinter dem Versprechen „wir lagern es für Sie“ wirklich steckt.
Was war passiert?
Kunden von Morgan Stanley DW Inc., einer Vorgängergesellschaft der heutigen Morgan Stanley, kauften zwischen 1986 und 2007 Edelmetalle über die Bank und zahlten dafür monatliche Lagergebühren. Die Vorstellung der Kunden: Irgendwo in einem Tresor liegen ihre Barren, klar zugeordnet, jederzeit abrufbar.
Die Realität sah laut Klageschrift anders aus. Statt für jeden einzelnen Kunden tatsächlich physisches Metall zu kaufen und einzulagern, habe die Bank entweder gar keine entsprechende Position aufgebaut oder nur ein viel kleineres, gemeinsames („unallocated“) Lager unterhalten, das nicht annähernd dem entsprach, was die Kunden eigentlich bezahlt hatten. Vereinfacht gesagt: Die Kunden zahlten für etwas, das in dieser Form gar nicht existierte – sie besassen am Ende eher einen Anspruch gegenüber der Bank als echtes, ihnen zugeordnetes Edelmetall.
Die Klage
Im August 2005 reichte Selwyn Silberblatt, ein Anleger aus dem US-Bundesstaat Maine, der selbst Silberbarren bei Morgan Stanley gekauft hatte, eine Sammelklage ein. Stellvertretend für alle betroffenen Kunden warf er der Bank vor, sie systematisch über die tatsächliche Natur ihrer Investition getäuscht zu haben.
Die Einigung
Knapp zwei Jahre später, im Juni 2007, einigten sich beide Seiten: Morgan Stanley zahlte 4,4 Millionen Dollar – davon 1,5 Millionen in bar, der Rest in Form weiterer wirtschaftlicher und kompensatorischer Leistungen. Die Bank bestritt jegliches Fehlverhalten und betonte, man habe sich nur verglichen, um einen langwierigen und teuren Rechtsstreit zu vermeiden.
Warum das auch heute noch relevant ist
Das Modell der „unallocated storage“ ist bis heute in der Edelmetallbranche verbreitet – auch bei anderen grossen Banken gab es später ähnliche Vorwürfe. Der Fall Morgan Stanley gilt als eines der ersten prominenten Beispiele dafür, wie wichtig der Unterschied zwischen „allocated“ (individuell zugeordnetem, physischem) und „unallocated“ (gepooltem, nicht zugeordnetem) Edelmetallbesitz ist – ein Unterschied, der für Anleger oft erst im Ernstfall sichtbar wird.
Quellen:
- Reuters: „Morgan Stanley to settle class-action lawsuit„, 12. Juni 2007
- Morgan Stanley DW Inc. Precious Metals Fraud Class Action Settlement – Settlement-Übersicht mit Vergleichsdetails.
- Gerichtsverfahren Silberblatt v. Morgan Stanley DW Inc., U.S. District Court for the Southern District of New York (eingereicht August 2005) — courtlistener.com





