Für einmal ist allerdings nicht die Treppe im 32er Bus zu steil, sondern damit meine ich Westnetz, die Quartierplattform von und für die Stadt Zürich. Diese ist für Behinderte nicht zugänglich. Also die Inhalte von Westnetz kann ein Blinder mit seinem Übersetzungsprogramm nicht lesen. Doch vom Gesetz her müsste ein staatlicher Betrieb wie die VBZ ihre Informationen Barrierefrei anbieten. Aber jetzt mal der Reihe nach:
Bereits in der Bundesverfassung wird festgehalten, dass niemand aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden darf. Das im Jahr 2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz regelt weitergehend auch die Dienstleistungen des Gemeinweisens. Diese müssen auch zugänglich für Menschen mit Behinderungen angeboten werden. Darunter fallen auch die Internetangebote von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Und fallen da die Verkehrsbetriebe Zürich nicht auch darunter? Denn die VBZ sind das kommunale Verkehrsunternehmen der Stadt Zürich und gehören zum Departement der Industriellen Betriebe (DIB), einer Untereinheit der Stadtverwaltung.
Mit den Verwaltungsrichtlinien P028
hat der Bund die Umsetzung der Barrierefreiheit in der zentralen Bundesverwaltung detailliert geregelt. (Weitere Infos zu gesetzlichen Rahmenbedingungen bzgl. Barrierefreiheit gibt es auf der Webseite der Stiftung Access For All)
Versteht mich bitte nicht falsch. Ich liebe Westnetz. Das Konzept und auch teilweise die Umsetzung sind grandios. Und wenn man bedenkt, wie viel Geld die VBZ in herkömmliche Werbung für die neue Tramline (Plakate, Trambemalung etc.) gesteckt hat, und wie wenig eine so geniale Plattform wie Westnetz kostete, dann muss man Westnetz neidlos als aussergewöhnliche Erfolgsstory anerkennen. Mittlerweile schreiben 80 Blogger aus dem Kreis 5 mit. Ich bin einer davon, und das ist gut so. Ich liebe Wetnetz. Ich mag die Redaktion, die Texte, die vielen informativen Interviews mit Politikern, die Leser. Nur eben mit der (nicht vorhandenen) Barrierefreiheit habe ich Mühe. Und ich frage mich schon, liebe Hinderling Volkart, wie man eine Webseite mit über 80 Error, alleine auf der Landing Page, programmieren kann.
Generell empfehle ich jedem den Besuch der Webseite der Stiftung „Zugang für alle“. Die Verpflichtungen von privaten Dienstleistungsanbietern gehen zwar weniger weit. Ihnen ist es jedoch untersagt, Menschen mit Behinderungen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen zu diskriminieren.
Und zu guter Letzt noch diesen Hinweis: Die Stiftung „Zugang für alle“ bietet sogar ein kostenloses Tool: PDF Accessibillity Checker. Damit könnt ihr eure PDF-Dateien auf Barrierefreiheit testen.
Abschliessend ein 90 Sekunden Video:
Das Schöne an Barrierefreien Webseiten: Wenn eine Maschine für Blinde die Page lesen kann, dann kann auch der Googlebot die Seite gut lesen. Und das mag Google und platziert diese Webseite dann prominenter in den Suchresultaten. Mit einer sauberen Programmierung kann man einiges an Budget für SEO sparen. Ja ich weiss das. Ich habe mal auf einer SEO-Agentur gearbeitet.
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